Baudenkmale machen ca. 3 % des Gebäudebestands in Deutschland aus. Es gibt jedoch noch viel mehr Gebäude, die einen baukulturellen Wert haben und erhaltenswert sind. Für diese Gebäude gibt es den Begriff „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“.
Dr.-Ing. Diana Wiedemann hat in ihrem Artikel „Gebäudebestand und Nachhaltigkeit: Besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ im Holznagel beschrieben, was die „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ bedeutet und warum deren Erhalt wichtig ist.
Eine Entscheidungshilfe des Baukulturdienstes für Kommunen.
Wenn ein Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, kann eine Bestätigung, dass es sich bei dem Gebäude um ein „Gebäude sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ handelt (gem. § 105 GEG), von der Kommune ausgestellt oder unterzeichnet werden. Dadurch kann das Gebäude auf Ausnahmen vom GEG und auf Förderungen zurückgreifen, die der besonderen Bausubstanz zugutekommen.
Es ist Aufgabe der Kommunen zu entscheiden, ob Gebäude in ihrem Gemeindegebiet als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ einzustufen sind.
Um den Kommunen das Ausstellen der Bestätigung zu erleichtern, bietet der Baukulturdienst Weser-Leine-Harz (BKD) diese Entscheidungshilfe an.
Hier kann der jeweils aktuelle Stand der Entscheidungshilfe abgerufen werden. Bei Bedarf wird diese aktualisiert oder angepasst:
Folgende Entscheidungshilfe ist speziell für Kommunen aus dem LK Schaumburg gedacht. Hier haben die Fachbehörden auch ihre Hilfe angeboten:
